AGB Herberge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Hof Armada, Wiesbaden

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die Mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Herberge Armada, folgend „ Herberge „ genannt.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Herberge.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Herberge zustande. Der Herberge steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Herberge und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Herberge gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Herbergsaufnahmevertrag, sofern die Herberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Herberge haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Herberge beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Herberge auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Herberge ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitere Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Herberge zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Herberge an Dritte.
  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Herberge allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  4. Die Preise können von der Herberge ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Herberge dem zustimmt.
  5. Rechnungen der Herberge ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Herberge ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Herberge berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Herberge des eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Die Herberge ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Herberge aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Herberge geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Herberge. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Herberge oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen der Herberge und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Herberge auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Herberge ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Herberge oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern/Plätze hat die Herberge die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Der Herberge steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Herberge entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt der Herberge

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Herberge in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Herberge auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung vom Kunde nicht geleistet, so ist die Herberge zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Herberge berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von der Herberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • Die Herberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Herbergsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Herberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Herberge zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
  4. Die Herberge hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Herberge entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Herberge spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Herberge über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Herberge nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung der Herberge

  1. Die Herberge haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Herberge zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Herberge auftreten, wird die Herberge bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Herberge dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.000,00. Für Geld und Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Herberge Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung der Herberge gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Herbergsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Herberge nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen der Herberge.
  5. Weckaufträge werden von der Herberge ohne Gewähr ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Herberge übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Herbergsaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Herberge Hof Armada, Wiesbaden.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Herbergsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Besondere Herbergsbedingungen der Herberge Hof Armada, Wiesbaden

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Gast das Angebot der Herberge schriftlich oder mündlich angenommen hat.
  2. Der Gast wird bei Ankunft mit Folgendem ausgestattet :
    1 Handtuch, 1 Badetuch, 1 Kopfkissenbezug, 1 Bettdeckenbezug, 1 Leintuch.
    Vor der Abreise sind diese Utensilien wieder abzugeben. Für jedes fehlende Teil wird ein Betrag von Euro 15,00 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.
    Für nicht abgegebene Zimmerschlüssel berechnen wir € 50,00.
  3. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (check-in time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich, die Zimmerrückgabe (check-out time) hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 19.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Herberge über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.