AGB Förderverein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Fördervereins Hof Armada e.V.

für den Zweckbetrieb Lernbauernhof Armada

1. Anmeldung und Vertragsschluss

a) Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Förderverein Hof Armada e.V. („Förderverein“) in Textform (z.B. E-Mail) zustande.
b) Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Förderverein frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Zahlungsbedingungen
a) Bei Individualanmeldungen ist die Teilnahmegebühr innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung) zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung.
b) Bei Gruppenanmeldungen ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.            

3. Veranstaltungsrücktritt
a) Wenn die angemeldeten Personen Widererwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz. Sollte dies nicht der Fall sein und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Diese betragen bei Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn maximal 50% der Veranstaltungsgebühr, bei späterer Absage ist die komplette Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
b) Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen auch in diesem Fall nicht.

4. Weisungen
a) Den Weisungen der Mitarbeiter_innen des Lernbauernhofs ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Verhalten im Umgang mit den Tieren des Lernbauernhofs. Die Hofregeln sind stets zu beachten. Diese werden zu Beginn der Veranstaltung besprochen und hängen auf dem Hof aus.
b) Bei fortgesetzter Missachtung der Weisungen behält sich der Veranstalter vor, den Nutzer bzw. die Gruppe von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
c) Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

5. Kitagruppen, Schulklassen und freie Träger
a) Für Veranstaltungen im Rahmen von Programmen für Kitagruppen, Schulklassen sowie freien Trägern der Kinder und Jugendhilfe tragen die Betreuer_innen, der jeweiligen Einrichtung die Aufsichtspflichten und -rechte. Die Mitarbeiter_innen des Lernbauernhofs Armada sind ausschließlich programmverantwortlich.

6. Ferienprogramme und Workshops
Während des Aufenthaltes auf dem Lernbauernhof Armada übertragen die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Aufsichtsperson (z.B. der Kursleitung) die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum an weitere Mitarbeiter_innen (z.B. der zweiten Kursleitung) übertragen kann.

7. Haftung
a) Der Lernbauernhof Armada schließt für Teilnehmende seiner Veranstaltungen keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle im Rahmen dieser. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
b) Der Lernbauernhof Armada haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Der Lernbauernhof Armada haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiter_innen des Lernbauernhof Armada gezeigt wird.
c) Die Anmeldung bestätigt gleichzeitig die Kenntnis darüber, dass wir im Rahmen von Veranstaltungen auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und gegebenenfalls bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben, in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zubereiten und verköstigen sowie mit Werkzeugen wie Sägen, Bohrern und Hämmern arbeiten werden. Zudem kann es vorkommen, dass wir Wagenfahrten zu Feldbesichtigungen vornehmen. Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden einer Veranstaltung zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.
d) Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind in vollem Umfang auf dem Anmeldebogen für die Veranstaltung bekannt zu machen.
e) Für Veranstaltungen im Rahmen von Kindergärten und Schulklassen tragen die Betreuer_innen der jeweiligen Einrichtung die Verantwortung dafür, etwaige Einschränkungen im Vorfeld dem Lernbauernhof Hof Armada bekannt zu machen und abzustimmen.

8. Wunddesinfektion
a) Ab und an kommt es bei Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen bei uns zu kleineren Verletzungen. Wir verwenden in einem solchen Fall z.B. Betaisodona (Lösung), Octenisept (Lösung) und/ oder Bepanthen antiseptische Wundcreme. Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

9. Anerkennung der AGB
a) Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.